Wenn du dich bei einer Firma bewirbst, solltest du immer auch deine Arbeitszeugnisse beilegen, denn sie geben dem Personaler Aufschluss darüber, ob du für die Stelle geeignet bist. Ein solches Zeugnis ist deshalb interessant, da darin deine bisherigen Leistungen bewertet werden ‒ und zwar von einem Dritten, also jemandem, der bereits mit dir zusammengearbeitet hat und dich kennt. Da diese Aussage für Personaler schwer wiegt, solltest du darauf achten, dass dein Arbeitszeugnis eine hohe Qualität hat und keine verdeckte Kritik enthält.
Was ist ein Arbeitszeugnis?
Ein Arbeitszeugnis gibt Aufschluss über die Dauer und Art deiner vorherigen Beschäftigung sowie über deine Qualifikationen, Leistungen und sozialen Kompetenzen.
Man unterscheidet das einfache Arbeitszeugnis vom qualifizierten Arbeitszeugnis. Ersteres enthält nur sachliche Fakten zu deinen Tätigkeiten: Was hast du gemacht? Welche Aufgaben hast du übernommen? Wie lange warst du angestellt? Das qualifizierte Arbeitszeugnis dagegen bewertet und beurteilt deine Leistungen und gibt Auskunft über dein Sozialverhalten. Verlange immer diese Art des Arbeitszeugnisses, denn es sagt mehr über dich aus!
Übrigens hast du einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis! Zudem hast du auch ein Recht auf einige formale Dinge: Der Grund für deine Kündigung darf zum Beispiel nur mit deiner Zustimmung im Arbeitszeugnis stehen. Auch die Anzahl deiner Fehltage aufgrund von Krankheiten darf nicht angegeben werden.
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Geheimcodes: Versteckte Kritik im Arbeitszeugnis
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zwei Dinge zu beachten, wenn er dir ein Arbeitszeugnis ausstellt:
→ Es muss wahr sein.
→ Es muss wohlwollend sein.
Das bedeutet, dass dein Ex-Chef dich darin nicht offen kritisieren darf. Deshalb wird Kritik oftmals hinter schönen Worten versteckt ‒ eine geheime Botschaft also, um zukünftige Arbeitgeber zu warnen. So kam es, dass sich mit der Zeit eine Art Zeugnissprache mit sogenannten Geheimcodes entwickelt hat. Diese Standardsätze klingen zwar alle ganz nett und positiv, meist versteckt sich dahinter aber genau das Gegenteil. Da Personaler diese Phrasen im Normalfall kennen, solltest du dein Arbeitszeugnis ganz genau prüfen und gegebenenfalls deinen früheren Arbeitgeber nachbessern lassen. Sonst wird deine Jobsuche nur unnötig erschwert.
Hier sind ein paar klassische Formulierungen, die schön klingen, aber ein mieses Urteil bedeuten:
- Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.
Heißt übersetzt: Der Mitarbeiter war eine Null. - Er war in der Lage, seine Meinung zu vertreten.
Heißt übersetzt: Er kann keine Kritik vertragen. - Durch ihre Pünktlichkeit war sie ein gutes Beispiel.
Heißt übersetzt: Mehr als Pünktlichkeit konnte sie aber leider nicht bieten. - Wir wünschen ihm alles Gute, besonders Erfolg und Gesundheit.
Heißt übersetzt: Erfolg hatte er hier keinen und krank war er auch dauernd.
Diese Geheimcodes der Arbeitgeber enthalten auch immer verklausulierte Schulnoten, zu erkennen an Formulierungen wie „stets”, „zur vollsten” oder „zur vollen”. Achte besonders auf das Wort „bemüht”, denn das lässt gar nichts Gutes verheißen ‒ nämlich nur, dass du dich zwar bemüht, aber einfach nichts geschafft hast.
Hier sind typische Aussagen und welche Note sie wirklich meinen:
Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben …
… stets zur vollsten Zufriedenheit. → Note 1
… zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit. → Note 2
… zur vollen Zufriedenheit. → Note 3
… zur Zufriedenheit. → Note 4
… im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit. → Note 5
… Er/Sie hat sich bemüht. → Note 6
Wichtig: Wenn du in deinem Arbeitszeugnis solche Geheimcodes findest oder du aus anderen Gründen unzufrieden damit bist, hast du das Recht, vom Arbeitgeber eine umgehende Nachbesserung oder Berichtigung zu verlangen. Ist dein Zeugnis schlechter als Note 3, kannst du es ablehnen und ein neues fordern. Du musst außerdem weder missverständliche oder widersprüchliche Formulierungen noch Rechtschreibfehler akzeptieren.
Weitere Infos zu Themen wie Lebenslauf, Bewerbungsschreiben oder Vorstellungsgespräch findest du unter Tipps für Bewerber!