Die Kündigung

Du bist nicht mehr glücklich in deinem aktuellen Job und möchtest dich beruflich verändern? Auch wenn es unangenehm ist, kommst du dann nicht darum herum, eine Kündigung zu schreiben. Was dabei wichtig ist und was du beachten solltest, wenn der Arbeitgeber stattdessen dir kündigt, erfährst du hier!

Kündigung

Allgemeine Formalitäten

Es gibt zwei Arten der Kündigung:

→ Eigenkündigung: Du reichst deine Kündigung selbst ein.

→ Fremdkündigung: Dein Arbeitgeber kündigt dir.

Bei jeder Kündigung gibt es ein paar formale Anforderungen, die eingehalten werden müssen, egal ob du selbst kündigst oder du gekündigt wirst. Oftmals kann es dabei zu Formfehlern kommen, sodass die Kündigung unwirksam oder anfechtbar ist. Das solltest du unbedingt vermeiden.

Folgendes müssen du bzw. dein Ex-Chef in einer Kündigung unbedingt angeben: persönliche Angaben (vollständiger (Firmen-)Name und die Anschrift), Datum, Betreff (sollte das Wort „Kündigung” enthalten), Anrede und Unterschrift (persönlich handschriftlich).

Entscheidend ist vor allem, dass diese beiden arbeitsrechtlichen Grundregeln immer eingehalten werden: Eine Kündigung muss stets schriftlich auf Papier erfolgen – per E-Mail oder Fax ist sie unwirksam. Die Kündigung muss eigenhändig mit vollem Namen unterschrieben werden.

Auch Kündigungsfristen sind zu beachten, die im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 622 geregelt sind. Die sogenannte Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende. Die Kündigungsfrist ist vor allem für Arbeitnehmer wichtig, denn sie bleibt für ihn immer gleich lang. Für Arbeitgeber jedoch gelten Fristen, die mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit länger werden.

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Du kündigst selbst: die Eigenkündigung

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, seinen Arbeitsvertrag jederzeit zu kündigen. Für das Kündigungsschreiben gibt es bei der Formulierung keine Vorgaben. Lange Ausführungen sind nicht nötig, ein Satz wie „Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ reicht völlig aus, denn er sagt alles Wichtige aus.

Eine Kündigung ist ein großer Schritt, den du dir auf jeden Fall gut überlegen solltest. Bitte nichts überstürzen oder von Emotionen zu einer Kurzschlussreaktion hinreißen lassen!

Folgendes solltest du beachten, wenn du deine Stelle kündigen willst:

Schlafe eine Nacht darüber

Der Job macht dir keinen Spaß mehr, die Kollegen nerven nur noch? Bevor du jetzt einfach kündigst, bedenke: In jedem Job gibt es Tage, an denen etwas nicht so läuft, wie man es gerne hätte, und man deshalb am liebsten alles hinschmeißen würde. Nimm dir deshalb die Zeit und schlafe eine Nacht über deinen Ärger. Du wirst sehen, das bewirkt wahre Wunder, und plötzlich ist alles gar nicht mehr so schlimm wie anfangs.

Bleibe gut in Erinnerung

Aufgrund von Kündigungsfristen musst du auch nach deiner Kündigung noch eine Zeit lang in deinem Job weiterarbeiten und wirst deinen Chef sowie die Kollegen sehen. Bewahre dabei deine Professionalität und bleibe freundlich. Jetzt über den Chef oder die Firma zu lästern oder den Kollegen von deinem tollen neuen Job vorzuschwärmen, ist jetzt fehl am Platz. Denn: Du bleibst so in Erinnerung, wie du dich bei deiner Kündigung bzw. an deinen letzten Tagen im Unternehmen verhältst.

Melde dich arbeitslos

Wenn du noch keinen neuen Job gefunden hast, musst du dich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Erfährst du erst später von der bevorstehenden Arbeitslosigkeit, melde dich innerhalb von drei Tagen. Das ist wichtig, falls du anschließend Arbeitslosengeld beantragen willst. Rechne auch damit, dass du bei einer Eigenkündigung drei Monate lang für Arbeitslosengeld gesperrt bist.

Dein Chef kündigt dir: die Fremdkündigung

Du bist gekündigt worden? Wichtig ist, dass du jetzt erst einmal einen kühlen Kopf bewahrst! Klar bedeutet eine Kündigung, dass dein Einkommen wegfällt, und auch im Lebenslauf macht sie sich nicht besonders schön. Dennoch solltest du ruhig bleiben und zunächst prüfen, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist. Denn auch bei der Kündigung, die vom Arbeitgeber ausgeht, gibt es einige formale Vorschriften, an die er sich halten muss. Es kommt regelmäßig vor, dass Arbeitsrichter diese eng und zugunsten der Arbeitnehmer ausrichten. Das Kündigungsschreiben kann also bereits durch einen einzigen Fehler unwirksam werden.

Das kann beispielsweise durch eine fehlende Unterschrift oder die fehlende Schriftform passieren. Auch wenn versäumt wurde, vorher den Betriebsrat (falls vorhanden) einzuschalten, oder einer verhaltensbedingten Kündigung keine Abmahnung vorausging, kann eine Kündigung unwirksam sein.

Wichtig: In diesen Fällen musst du innerhalb von drei Wochen Widerspruch beim Arbeitsgericht einlegen.

Dein Chef braucht einen triftigen Grund, um dir kündigen zu können. Folgende Kündigungsgründe sind denkbar:

Betriebsbedingte Kündigung

Hierunter fallen betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung im Wege stehen. Das können ausbleibende Aufträge, die Schließung eines Standortes oder eine Insolvenz sein.

Personenbedingte Kündigung

Der Kündigungsgrund ist hier der Arbeitnehmer selbst, da er zum Beispiel seine Aufgaben nicht mehr erfüllen kann – meist wegen Krankheit oder eines schweren Unfalls. Die Prognose muss aber negativ sein: Der Arbeitgeber kann keine Kündigung aussprechen, wenn eine kurzfristige Besserung zu erwarten ist.

Verhaltensbedingte Kündigung

Hier liegt die Kündigung am Verhalten des Arbeitnehmers. Kommt er beispielsweise ständig zu spät, fehlt unentschuldigt oder verstößt gegen ein Rauch- oder Alkoholverbot, kann das zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen.

Fristlose Kündigung

Diese Kündigung ist nur in besonders schweren Fällen möglich. Der Grund muss so wichtig sein, dass es dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, auch nur die Kündigungsfrist abzuwarten. Fehlt der wichtige Grund, ist die Kündigung unwirksam.

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Viele nützliche Hinweise zum Lebenslauf, Bewerbungsschreiben oder Vorstellungsgespräch kannst du unter Tipps für Bewerber nachlesen!

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